3/7🌎Die Pflicht zur Abschreibung bösartiger Schulden
Von „no taxation without representation“ zur Pflicht, bösartige Schulden abzuschreiben – warum die freie Welt nicht länger für die Herrschaftsansprüche einer entfremdeten Elite zahlen darf.


Der so.-li. Beobachter.
Nachrichten für Selberdenker.
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2. Juli 2026
Die Pflicht zur Abschreibung bösartiger Schulden
Von „no taxation without representation“ zur Pflicht, bösartige Schulden abzuschreiben – warum die freie Welt nicht länger für die Herrschaftsansprüche einer entfremdeten Elite zahlen darf.


In einer Zeit, in der Staatsschulden die Fantasie sprengen und gleichzeitig als unvermeidbar dargestellt werden, drängt sich eine alte, unbequeme Frage wieder in den Vordergrund: Wann sind Schulden nicht nur ökonomisch, sondern moralisch und rechtlich illegitim? Der amerikanische Verfassungsgrundsatz „Regierung durch das Volk für das Volk“ und das daraus abgeleitete Prinzip „no taxation without representation“ sind keine bloßen historischen Floskeln. Sie verlangen eine Prüfung der Herkunft und der Inhaberschaft von Schuldtiteln. Wer darf im Namen eines Volkes Schulden machen, und wer muss sie am Ende bezahlen?
Diese Frage wird besonders dann scharf, wenn die Regierenden selbst das Repräsentationsprinzip unterlaufen. Wie kann eine Nation, die sich selbst als frei und demokratisch versteht, von Zahlungen profitieren, die im Namen von Völkern eingetrieben werden, deren politische Eliten das eigene Volk längst nicht mehr repräsentieren? Gerade deutsche Staatsschulden laden zu dieser Prüfung ein – nicht aus anti-deutschem Ressentiment, sondern aus konsequenter Anwendung der eigenen Prinzipien.
Das Symbol der Entfremdung
Man muss nicht lange suchen, um die Kluft zwischen Herrschenden und Beherrschten zu erkennen. Im Amtssitz des deutschen Bundespräsidenten, Schloss Bellevue, stand bis vor kurzem eine zeitgenössische Skulptur mit dem Titel „Eva“. Sie zeigte einen weiblichen Körper in einer Pose, die mancher Betrachter als „dem Betrachter entgegengestreckten Hintern“ beschrieb – eine Installation, die im formellen Rahmen eines Staatspalastes für Aufsehen sorgte. Die Deutsche Welle berichtete beschönigend von „Spannung“ und „Fragen zur Darstellung von Körpern in der Gesellschaft“.
Doch die eigentliche Frage ist eine andere: Kann eine politische Elite, die in ihren Amtsräumen derartige Zeichen setzt, noch ernsthaft behaupten, sie repräsentiere das Volk? Hier wird Herrschaft nicht als Dienst am Gemeinwesen ausgeübt, sondern als Inszenierung arbiträrer, oft ideologisch aufgeladener Werte. Es ist der Ausdruck eines linken Schuldkults, in dem die eigene moralische Überlegenheit ständig beschworen wird, während die tatsächlichen Interessen der Bevölkerung – Sicherheit, Wohlstand, Meinungsfreiheit – zunehmend hintangestellt werden.
Diese Entfremdung ist kein Einzelfall. Seit mindestens 2015 hat sich in Deutschland ein Prozess vollzogen, den man ohne Übertreibung als schleichenden Putsch einer politisch-medialen Elite gegen das eigene Volk bezeichnen kann. Die Instrumente waren nicht Panzer oder Straßenkämpfe, sondern Gesetze zur Meinungsregulierung, Zensurmechanismen und eine systematische Verengung des öffentlichen Diskurses. Wer diese Entwicklung kritisch begleitet hat, weiß: Es ging nie nur um „Hassrede“. Es ging um die Absicherung einer Herrschaft, die sich zunehmend von der Zustimmung der Regierten unabhängig machte.


So empfängt der deutsche Bundespräsident die Besucher seines Amtssitzes im Jahr 2026.
Odious Debts – Die Lehre von den verabscheuungswürdigen Schulden
Die Idee, dass bestimmte Staatsschulden nicht zurückgezahlt werden müssen, ist keineswegs neu oder revolutionär. Bereits in den 1920er Jahren entwickelte der russische Jurist Alexander Nahum Sack die Doktrin der odious debts – der verabscheuungswürdigen oder bösartigen Schulden. Nach dieser Theorie sind Staatsschulden dann illegitim und nicht einklagbar, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
Die Schulden wurden ohne Zustimmung der Bevölkerung aufgenommen, weil die Regierung nicht durch freie und faire Wahlen legitimiert war.
Die aufgenommenen Mittel dienten der Unterdrückung der Bevölkerung oder schadeten ihr nachweislich.
Die Kreditgeber wussten davon oder hätten es bei zumutbarer Prüfung wissen können.
Diese Kriterien sind bewusst streng formuliert. Sie sollen nicht jede misslungene Politik nachträglich für ungültig erklären, sondern klare Fälle von Missbrauch erfassen. Historische Präzedenzfälle gibt es genug:
Nach dem Spanisch-Amerikanischen Krieg 1898 weigerte sich die USA, die kubanischen Schulden gegenüber Spanien zu übernehmen. Die Schulden waren aufgenommen worden, um die kubanische Unabhängigkeitsbewegung zu bekämpfen – also gegen das eigene Volk gerichtet.
1923 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Costa Rica, dass die von Diktator Federico Tinoco hinterlassenen Schulden persönliche Schulden des Diktators und nicht der Bevölkerung seien.
Nach dem Irak-Krieg 2003 entschuldeten die USA den besetzten Irak weitgehend nach diesem Prinzip.
2008 führte Ecuador ein Schulden-Audit durch und erklärte Teile der Schulden für „odious“.
In all diesen Fällen ging es nicht um Zahlungsunfähigkeit, sondern um die moralische und rechtliche Illegitimität der Forderungen.
Die deutschen Schulden als Handelnden-Schulden
Überträgt man diese Maßstäbe auf die Bundesrepublik, wird es unbequem. Seit spätestens 2015 – dem Jahr der großen Grenzöffnung und der anschließenden gesetzgeberischen Reaktionen – sind die deutschen Staatsschulden nicht mehr ausschließlich als Schulden des deutschen Volkes anzusehen. Sie sind zu einem erheblichen Teil Handelnden-Schulden geworden: Schulden, die eine politische Kaste im eigenen Interesse oder zur Absicherung ihrer Machtposition angehäuft hat.
Die Mittel flossen nicht in erster Linie in Infrastruktur oder Zukunftsinvestitionen, die dem Volk zugutekamen. Sie dienten der Finanzierung einer Politik, die von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt wurde und wird – und deren Kritik systematisch erschwert oder sanktioniert wurde. Die Rückendeckung dieser Kaste durch Medien, Justiz und internationale Institutionen machte den Putsch möglich. Die eigentlichen Träger dieser Schulden sind daher nicht die Steuerzahler, sondern jene, die von diesem System profitierten und es stützten.
Besonders pikant wird die Sache, wenn man die Vermögensstruktur dieser Elite betrachtet. Viele von ihnen halten – mangels attraktiver Alternativen im eigenen Land – bis zu 70 Prozent ihres Vermögens in amerikanischen Aktien. Diese Vermögen sind der eigentliche, stille Deckungsfonds für die deutschen Schulden. Wer also heute deutsche Staatsanleihen hält, finanziert indirekt ein System, dessen Profiteure ihr Kapital längst in die USA ausgelagert haben.
Die Gewissensfrage an die freie Welt
Hier stellt sich die eigentliche moralische Frage an die Vereinigten Staaten und die übrige freie Welt: Kann eine Nation, die 1776 für das Prinzip der Selbstregierung kämpfte, im 250. Jahr ihres Bestehens noch rechtfertigen, von Zahlungen zu profitieren, die durch Steuern von Menschen eingetrieben werden, die unter zunehmender Meinungsunterdrückung leiden? Oder ist es nicht vielmehr die Pflicht einer freien Gesellschaft, nicht die Opfer, sondern die Täter zur Kasse zu bitten?
Die Gewissensfrage lautet: Sollen amerikanische (und andere westliche) Steuerzahler und Investoren weiterhin von einem System profitieren, das im eigenen Land die Grundlagen der Freiheit aushöhlt? Oder sollte man stattdessen auf das Vermögen derjenigen zugreifen, die dieses System aktiv mitgetragen und von ihm profitiert haben?
Diese Frage kann letztlich nur das amerikanische Volk selbst beantworten. Doch eines steht fest: Je länger die freie Welt die Augen vor der Doktrin der bösartigen Schulden verschließt, desto mehr ermutigt sie neue Formen arbiträrer Herrschaft. Wer heute bereit ist, Schulden von Regierungen zu finanzieren, die Meinungsfreiheit einschränken, Wahlen manipulieren oder durch Zensur ersetzen, macht sich zum Komplizen.
Demokratische Wahlen allein reichen nicht mehr als Legitimation. Entscheidend ist das Umfeld, in dem sie stattfinden: Ein Umfeld, in dem abweichende Meinungen systematisch marginalisiert, diffamiert oder juristisch verfolgt werden, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen echter Repräsentation. Viele Staaten, die auf dem Papier noch demokratisch sind, haben diese Schwelle längst überschritten.
Schlussfolgerung
Die Pflicht zur Abschreibung bösartiger Schulden ist keine radikale Erfindung. Sie ist die konsequente Anwendung eines Prinzips, das die freie Welt seit über zwei Jahrhunderten für sich in Anspruch nimmt. Wer dieses Prinzip nur dann gelten lässt, wenn es gegen Diktaturen in fernen Ländern gerichtet ist, aber bei den eigenen Verbündeten und sich selbst die Augen verschließt, betreibt keine Rechtsstaatlichkeit, sondern Heuchelei.
Die zivilisatorische Gefahr, die von neuen, auf arbiträren Prinzipien gründenden Herrschaftsformen ausgeht, wird nicht kleiner, solange man sie mit frischem Geld am Leben erhält. Wer die Lehre der odious debts ernst nimmt, erkennt: Es geht nicht um Rache oder Vergeltung. Es geht um die Wiederherstellung einer elementaren Gerechtigkeit – dass diejenigen, die Schulden im Namen des Volkes machen, auch diejenigen sind, die dafür haften, wenn das Volk nicht mehr repräsentiert wird.
Die freie Welt steht vor einer Wahl. Sie kann weiterhin die Rechnungen einer entfremdeten Elite bezahlen lassen – oder sie kann endlich die Konsequenzen aus ihren eigenen Prinzipien ziehen. Je früher sie das tut, desto eher wird sie verhindern, dass aus „bösartigen Schulden“ eines Tages bösartige Herrschaftssysteme werden, gegen die man dann nur noch mit Waffen statt mit Buchhaltung vorgehen kann.
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