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6/6/20267 min read

Der sozial-libertäre
Beobachter
Nachrichten für Selberdenker
Ausgabe März 2026
Der sozial-libertäre
Beobachter
Nachrichten für Selberdenker
Ausgabe Juni 2026
Schlagzeilen
Privatsender schlagen Alarm: Bablers Streamingsteuer gefährdet Jobs und Medienvielfalt
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) kritisiert die geplante Streamingabgabe von 12 Prozent auf Streaming-Umsätze scharf. Laut VÖP würden heimische TV-Sender und Streaminganbieter dadurch mit über 20 Millionen Euro jährlich belastet, was Arbeitsplatzverluste und höhere Kosten für Abonnenten zur Folge haben könnte.
Die Einnahmen sollen in die Filmförderung fließen. Der VÖP hält dies zwar für wichtig, sieht die Finanzierung jedoch als Aufgabe des Staates und nicht der Medienbranche. Zudem sei die Abgabe im internationalen Vergleich ungewöhnlich hoch.
Besonders kritisiert wird, dass auch österreichische Medienunternehmen betroffen wären, obwohl ursprünglich vor allem internationale Streamingkonzerne belastet werden sollten.
Unterstützung erhält der VÖP von der WKÖ, die negative Folgen für Jobs, Investitionen und Medienvielfalt befürchtet. Der ORF soll von der Abgabe ausgenommen sein.
Sozialministerin Schuhmann drängt auf Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie und warnt vor hohen Strafzahlungen bei Nicht-Umsetzung
Große Unternehmen sollen künftig jährlich, kleine alle drei Jahre über den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen berichten.
Sollte der Bericht eine Lohnlücke von mehr als fünf Prozent aufzeigen, die sich nicht durch „objektive, geschlechtsneutrale Kriterien“ begründen lässt, müssen die Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame „Lohnbeurteilung“ durchführen. Die Auslegung, was als objektives, geschlechtsneutrales Kriterium gilt, wird wohl den Vollzugsbehörden und den Gerichten überlassen bleiben.
Die betroffenen Betriebe sehen sich mit rechtlicher Unsicherheit und hohen bürokratischen Kosten konfrontiert.
Bauernproteste
Die heimische Landwirtschaft trägt die Hauptlast verfehlter Außen- und Handelspolitik. Die als Entgegenkommen an die kriegsgebeutelte Ukraine erteilten Export-Befugnisse drücken die heimischen Erzeugerpreise ebenso wie die Exporte, die nach Abschluss des MERCOSUR-Abkommens aus Südamerika in die EU gelangen. Die hohen Qualitäts-Standards, die für die heimische Produktion gelten, spielen dabei keine überragende Rolle. Ob nach der nicht mehr gewährleisteten Markt-Abschottung auch die eigenen Produktionsstandards abgesenkt werden, darf als zweifelhaft gelten. Ein kleines Trostpflaster: die Agrardieselrückvergütung wird schon für 2026 wieder eingeführt.
Putin lehnt Selenskyjs Angebot zu Friedensgesprächen ab
Während Russland eine Sommeroffensive vorbereitet und seine Angriffe bereits verstärkt hat, bleibt die Front in der Ukraine weitgehend festgefahren. Die Front gilt dabei als „Todeszone“, in der Drohnen beider Seiten das Kampfgeschehen dominieren.

Dennoch konnte die Ukraine zuletzt erstmals seit längerer Zeit wieder mehr Gelände erobern als verlieren. Entscheidend dafür ist vor allem der technologische Vorsprung bei Drohnen. Moderne, KI-gestützte Systeme ermöglichen präzise Angriffe auf russische Nachschubwege, Munitions- und Treibstofftransporte auch über große Entfernungen. Dadurch werden die russischen Versorgungslinien zunehmend geschwächt, was ihre Angriffsfähigkeit beeinträchtigt. Experten sehen darin einen wichtigen taktischen Vorteil, der Russlands zahlenmäßige Überlegenheit teilweise ausgleicht. Da Russland voraussichtlich Gegenmaßnahmen entwickeln wird, dürfte dieser Vorsprung aber nur vorübergehend sein.

Leserbriefe
Noch mehr Zwangskollektivierung, noch weniger freies Unternehmertum mit der Lohntransparenz-Richtlinie
Dieses auf unbestimmten Tatbeständen aufgebaute Machwerk, das die beliebige Kriminalisierung von Betrieben bei ihrer ureigensten unternehmerischen Aufgabe der leistungsgerechten Entgelt-Festsetzung vorsieht, hat der ohnehin unter Druck stehenden österreichischen Wirtschaft gerade noch gefehlt!
Dass die zuständige Ministerin Schuhmann nun auch noch zu einer raschen Sozialpartner-Einigung drängt, indem sie mit hohen Strafzahlungen durch die EU droht, setzt dem Ganzen die Krone auf.
EU-Richtlinien werden im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen: der EU-Ministerrat in Anwesenheit von Frau Schuhmann oder ihrer Vorgängerin und das Europäische Parlament verabschieden die Rechtsakte auf Vorschlag der Europäischen Kommission.
Dass die EU-Kommission dabei nichts anderes ist, als das Spitzen-Institut der von historischen Parteien gekaperten Ministerial-Bürokratien ist ein offenes Geheimnis. Wer hat uns also diese Richtlinie eingebrockt?
Niemand anderes als festgeschraubte rote Beamte in Abstimmung mit Frau Schuhmann und ihren Gesinnungsfreunden selbst und einem EU-Parlament, das als Zaungast demokratisch winken, im Wesentlichen aber nichts bestimmen darf.
Die eigentliche Frage lautet, ob vor der Beschlussfassung im EU-Ministerrat das Recht des österreichischen Parlaments auf Mitbestimmung in EU-Angelegenheiten gemäß Artikel 23e des Bundesverfassungsgesetzes beachtet worden ist.
Ist das Parlament also nach dem Wortlaut der Bestimmung unterrichtet und ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden?
Ob diese Bestimmung missachtet worden ist, hängt wohl auch davon ab, wie man sie auslegt. Bei drohenden Strafzahlungen sollte sie wohl eher streng als locker ausgelegt werden.
Wenn dem so sein sollte, stellt sich die Frage, wie die vollmachtlose Vertretung der Sozial-Ministerin zu bewerten ist.
Im Zivilrecht würde dann die Handelnden-Haftung eingreifen, also die persönliche Haftung von Frau Schuhmann selbst.
Vielleicht sollte der Finanzminister, bevor er über neue Grausamkeiten zu Lasten der Bevölkerung nachdenkt, einmal genauer nachforschen, welche Schulden in seiner Bilanz tatsächlich als Staats- und welche als Handelnden-Schulden zu gelten haben.
Im Fall Schuhmann, in dem wohl von einer Tateinheit mit der Arbeiterkammer ausgegangen werden darf, könnte hier tatsächlich etwas zu holen sein, hat selbige Arbeiterkammer doch Rücklagen in Milliardenhöhe aus Zwangsbeiträgen gehortet.
Leserbriefe
Das „European Democracy Shield“ - ein Schutzschild für oder vielmehr gegen die Demokratie?
Der geplante European Democracy Shield wird von der Europäischen Union als Instrument zum Schutz der Demokratie gegen Desinformation, ausländische Einflussnahme und Manipulation des öffentlichen Diskurses vorgestellt. Ziel ist es, demokratische Prozesse, Wahlen und die öffentliche Meinungsbildung widerstandsfähiger gegenüber gezielten Einflussversuchen zu machen.
Solche Gefahren sind real und demokratische Staaten sind berechtigt, ausgewogene Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Die geplanten Instrumente gehen aber über dieses Ziel hinaus und schaffen eine Infrastruktur, die geradezu darauf angelegt ist, politische Kommunikation für bestimmte Zwecke zu steuern.
Behörden, Plattformen, Faktenchecker, Medien, NGOs und Forschungseinrichtungen sollen in einem gemeinsamen Netzwerk zusammengeführt werden, das unter anderem dazu angehalten ist, nach „Bedrohungsmustern im Informationsraum“ Ausschau zu halten.
Dabei entsteht ein System, das nicht direkt Inhalte verbietet, sondern über Reichweite, Sichtbarkeit, Empfehlungen, Werbeeinnahmen und Vertrauensbewertungen steuert, welche Informationen öffentlich wahrgenommen werden.
Der unbestimmte Begriff des „Bedrohungsmusters im Informationsraum“ kann so weit ausgelegt werden, dass legitime politische Opposition als Risiko eingestuft wird.
Unklar ist auch, nach welchen Kriterien Akteure Zugang zu den vorgesehenen Stakeholder-Plattformen erhalten, wodurch bestimmte Stimmen privilegiert und andere ausgeschlossen werden könnten.
Die Macht der Faktenchecker ist erheblich, da ihre Bewertungen unmittelbare Folgen für Reichweite und Sichtbarkeit politischer Inhalte haben. Gleichzeitig sind sie als Teil einer von der EU finanzierten Infrastruktur von deren Wünschen und Vorgaben abhängig. Eine von politischen Richtlinien unabhängige Arbeitsweise ist mitnichten zu erwarten.
Die Krisenmechanismen des Digital Services Act, auf den der European Democracy Shield aufbaut, bergen die Gefahr eines erheblichen politischen Drucks auf Plattformen. Diese könnten aus Angst vor Sanktionen, insbesondere hohen Strafen, Inhalte vorsorglich einschränken.
Neben Strafen spielt auch der Faktor wirtschaftlicher Erpressbarkeit eine Rolle. Diese resultiert aus dem Umstand, dass Medien und NGOs durch Förderprogramme finanziell von denselben Institutionen abhängig gemacht werden, die sich der Lenkung der Berichterstattung in einem nicht näher definierten demokratischen Sinn verschrieben haben.
Nicht zuletzt ist das Instrument der geplanten Demonetarisierung von angeblich irreführenden Inhalten in der Lage, wirtschaftlichen Druck auf Journalisten, Medien und politische Akteure auszuüben, ohne dass zuvor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Inhalte entschieden hat.
Die für Wahlkampfzeiten vorgesehenen besonderen Einfluss- Instrumente (Eilverfahren zur Inhaltskontrolle) sind potentiell in der Lage, politische Prozesse zu beeinflussen oder Wahlergebnisse direkt zu steuern.
Zur Verdeutlichung der Problematik sei die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahl 2024 angeführt, die damit begründet wurde, dass russische Werbeeinschaltungen für einen bestimmten Kandidaten erfolgt waren, oder ein Vorfall im US-Präsidentschafts-Wahlkampf desselben Jahres; damals kam es im August 2024 zu einer harten öffentlichen Auseinandersetzung, nachdem EU-Kommissar Thierry Breton, der wohl auf einen Wahlsieg von Kamela Harris hoffte, dem X-Eigentümer Elon Musk vor einem geplanten Live-Gespräch mit Donald Trump einen offenen Warnbrief geschickt hatte.
Fazit
Nach dem Gesetzesvorhaben sollen Behörden, Plattformen und mit ihnen verbundene Akteure faktisch darüber entscheiden, welche Inhalte sichtbar bleiben, welche an Reichweite verlieren und welche wirtschaftlich benachteiligt werden.
Dies verletzt wesentliche Grundrechte und demokratische Grundsätze:
Meinungsfreiheit umfasst auch unbequeme, überspitzte oder falsche politische Meinungen, solange diese nicht rechtswidrig sind.
Demokratie lebt davon, dass Bürger selbst entscheiden können, welchen Informationen und Meinungen sie vertrauen, auch wenn diese kritisch, kontrovers oder fehlerhaft sind.
Staatliche Institutionen sind Träger politischer Interessen, es steht ihnen nicht zu, zugleich Schiedsrichter und Beteiligte im politischen Meinungskampf zu sein, vielmehr haben sie sich politischer Kritik auszusetzen.
Daher ist es unzulässig, dass politische Debatten von staatlich beeinflussten Netzwerken vorsortiert werden, bevor Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Äußerungen entschieden haben.
Die mangelnde Bestimmtheit der Rechtsbegriffe und die fehlende Transparenz des Vollzugs, die eine Gefährdung der Rechte auf Meinungsfreiheit und auf eine demokratischen Öffentlichkeit zulassen, sind dabei selbst als Verletzung der angesprochenen Rechte anzusehen.
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