🇪🇺Österreichisches Gesundheitssystem weist Patienten ab. Tot.

Österreichische Spitäler können Patienten mangels Kapazitäten nicht aufnehmen. Zwei – offizielle – Tote in wenigen Wochen. Einblicke in das real existierende „beste staatliche Gesundheitssystem der Welt“.

10/30/20254 min read

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30. Okt. 2025
Ă–sterreichisches Gesundheitssystem weist Patienten ab. Tot.
Österreichische Spitäler können Patienten mangels Kapazitäten nicht aufnehmen. Zwei – offizielle – Tote in wenigen Wochen. Einblicke in das real existierende „beste staatliche Gesundheitssystem der Welt“.
Die europäischen Gesundheitssysteme sind die besten der Welt.
Man kann über das europäische Sozialsystem und das europäische Gesundheitssystem sagen, was man will: Kein Mensch muss befürchten, eine lebensnotwendige Operation nicht zu bekommen, weil er sie sich nicht leisten kann. Das ist im viel gelobten liberalen amerikanischen System anders.
So verkauft man ein auf exorbitanten Steuern und Zwangsbeiträgen aufgebautes System legalisierter Bestechlichkeit mit lebensbedrohlichen Versorgungslücken.
Sehen wir uns an, wie die Versorgung in Österreich tatsächlich funktioniert:
Ein 79-jähriger Salzburger starb im März 2025 nach einem Einriss der Aorta, weil im Universitätsklinikum Salzburg kein zweites Notfall-OP-Team verfügbar war. Obwohl der lebensbedrohliche Zustand rasch erkannt wurde, war das einzige Notfallteam der Klinik bereits mit einer anderen Operation beschäftigt. Der Patient wurde erst vier Stunden später per Hubschrauber nach Linz verlegt, wo er kurz vor der Operation verstarb.
Eine 55-jährige zweifache Mutter aus dem Bezirk Rohrbach (Oberösterreich) ist am 14. Oktober 2025 im Klinikum Rohrbach-Berg gestorben, nachdem sie mit starken Brustschmerzen eingeliefert und ein Riss der Hauptschlagader (Aorta) diagnostiziert worden war. Obwohl eine sofortige Operation in einer Spezialklinik notwendig gewesen wäre, konnte keines der angefragten Krankenhäuser die Patientin aufnehmen.
Mehrere Kliniken – darunter das Kepler-Klinikum Linz, die Barmherzigen Brüder Linz, das Klinikum Wels, die Universitätskliniken Salzburg und St. Pölten sowie das Krankenhaus Passau – lehnten laut Bericht eine Aufnahme aus Kapazitätsgründen ab.
Im selben Zeitraum streitet die Gesundheitsministerin mit der Ärztekammer darüber, ob man nicht die Honorare, die Wahlärzte verlangen, deckeln sollte. Wahlärzte sind – zum besseren Verständnis – jene, die nicht auf Grundlage eines Vertrages mit der Pflichtversicherung bezahlt und tätig werden, sondern normale Honorare stellen, die nur zu einem kleinen und vorab festgelegten Teil refundiert werden.
Eine lächerliche Diskussion. Wahlärzte sollen selbstverständlich so hohe Honorare verlangen dürfen, wie sie wollen.
Das Problem ist die Doppelnatur vieler Wahlärzte. Häufig sind sie zugleich Oberärzte und Primarärzte in staatlichen Spitälern, wo sie über die Zuteilung von Behandlungs- und Operationsterminen sowie über die Nutzung der allgemein finanzierten Infrastruktur entscheiden.
Wenn sich aber herausstellt, dass Klinik-Wahlärzte ihren Privatpatienten gegen Gewährung wirtschaftlicher Vorteile bevorzugten Zugang zu Operationen und anderen öffentlich finanzierten Gesundheitsleistungen verschaffen, dann ist das nichts anderes als eine Form der Bestechlichkeit – und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Zum Primar in die Privatpraxis gehen, eine Stange Geld ablegen und vor allen anderen im mit Steuer- und Versicherungsmitteln betriebenen OP-Saal zusammengeflickt werden – das hört sich schlau an. In Wirklichkeit heißt das, dass jeder, der sich die zusätzlichen Wahlarztkosten nicht leisten kann, für seine Versicherungsbeiträge in einer kritischen Situation auf einer Warteliste zurückgereiht wird und gesundheitlichen Schaden zu befürchten hat.
Wo bleibt da die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wenn man sie wirklich einmal bräuchte? Die Spatzen pfeifen diese Missstände von den Dächern, aber jeder, den man fragt, zuckt mit den Schultern: „Ist halt so. Mehrklassenmedizin – was soll man machen?“
Alles ein Missverständnis! Von Korruption keine Spur.
Die Konsultationen mit den Wahlärzten, die den begünstigten Zugang zur Infrastruktur vermitteln – samt Vorreihungen –, erfolgen über Zusatzversicherungen. Die Zahlungen dafür fließen zu einem gewissen Teil an die Spitäler und werden dort für die Infrastruktur investiert. Bestechung mit anschließender „tätiger Reue“ – wenn nicht sogar mit völligem Schadensausgleich also.
Was fĂĽr ein absurdes Argument!
Wie kann die Gesundheitskasse, die die Pflichtversicherungs-Gemeinschaft vertritt, dieses Spiel zulassen? Sie hebt Beiträge ein, von denen sie weiß, dass ihre Mitglieder dafür zu Versorgungsanwärtern zweiter Klasse werden.
Der Trick mit der Teilfinanzierung: Die Kosten sind zu groß, die Beitragzahlungen zu gering. Das ursprünglich versprochene System „Wer zahlt, schafft an – also die Solidargemeinschaft“ funktioniert in der Praxis leider nicht.
Die Realität sieht so aus:
Wer auf die Pflichtbeiträge, wenn es hart auf hart kommt, noch etwas drauflegen kann, schafft an. Nur er wird zeitnah und zuverlässig versorgt.
Die Ärzte, die im System die Infrastruktur kontrollieren, lieben dieses System. Schließlich bleibt von den Sonderklasse-Geldern, die angeblich nur zusätzliche OP-Säle finanzieren, in Form von Wahlarzthonoraren doch der eine oder andere Euro bei ihnen hängen.
Die Gesundheitskasse, die die Pflichtbeiträge verwaltet, liebt es insgeheim auch – kann sie dadurch doch mehr vom Beitragsgeld für die eigene Verwaltung ausgeben.
Ihr fehlt das Interesse, die Vollfinanzierung der Ärzte und Spitäler zu übernehmen.
Genauso wie den Anbietern der Zusatz-Versicherungen und deren langjährigen Kunden, nur böse Zungen würden von Bestechungs-Anspar-Versicherungen sprechen.
Ein Auseinanderklaffen von Anspruch und Realität. Keine Korruption.
Einfach nur ein System, das Geld nimmt, so tut, als würde es ausreichen, und im Ernstfall ohne Aufschlag auch nur so tut, als würde es zuverlässig helfen.
Mit häufig letalen Folgen.
Sozialismus halt.